Im Auftrag von AgriAliForm verwaltet die Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW) den Berufsbildungsfonds für Weintechnologen. Zweck dieses Fonds sind die Förderung der
- beruflichen Grundbildung
- höheren Berufsbildung
- berufsorientierten Weiterbildung
Der Berufsbildungsfonds Weintechnologen stützt sich auf Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes und wurde vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind alle Betriebe der Weinbereitung und -abfüllung zur Entrichtung von Bildungsbeiträgen verpflichtet.
Für die Betriebe der Weinbereitung und -abfüllung werden die Beiträge pro Betrieb, aber abgestuft entsprechend der erzeugten beziehungsweise abgefüllten Weinmenge erhoben. Die Höhe der Beiträge wird vom Vorstand AgriAliForm festgelegt und im Anhang zum Fondsreglement veröffentlicht:
Anhänge zum Fondsreglement
- Beitragsskala 2018 (1 MB)
- Fondsreglement 2018 (451 KB)
- Beitragsskala 2016 (82 KB)
- Fondsreglement 2016 (306 KB)
- Beitragsskala 2012 (44 KB)
- Reglement 2012 (479 KB)
- Reglement 2008-2011 (471 KB)
Haben Sie Fragen zum Berufsbildungsfonds?
Nachfolgend die 10 wichtigsten:1. Für welche Berufe hat der Berufsbildungsfonds Gültigkeit?
Der Bildungsfonds der OdA AgriAliForm fördert gesamtschweizerisch die Berufsbildung. Sie umfasst die berufliche zwei- und dreijährige Grundbildung, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung des Berufsfelds Landwirtschaft und deren Berufe. Das Berufsfeld umfasst folgende Berufe: Landwirt/in, Gemüsegärtner/in, Geflügelfachmann/frau, Obstfachmann/frau, Winzer/in, Weintechnologe/in, Agrarpraktiker/in.
2. Warum brauchen wir einen Berufsbildungsfonds?
Die Berufsbildung im Berufsfeld Landwirtschaft ist dem eidgenössischen Berufsbildungsgesetz unterstellt. Bund, Kantone und Wirtschaft (Berufsorganisationen, Organisationen der Arbeitswelt = OdA) sind Verbundpartner. Die Berufsorganisationen erhalten dadurch ein stärkeres Mitspracherecht, stehen aber auch finanziell stärker in der Pflicht.
3. Was wird aus dem Berufsbildungsfonds bezahlt?
Finanziert werden die Entwicklung, Aktualisierung und Qualitätssicherung der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung des Berufsfelds Landwirtschaft und deren Berufe. Der weitaus grösste Teil der jährlichen Aufwendungen betrifft den neuen Lernort überbetriebliche Kurse (ÜK). Die ÜK werden durch die Berufsorganisationen geplant und umgesetzt.
4. Wer muss in den Berufsbildungsfonds einzahlen?
Beitragspflichtig sind alle Betriebe oder Betriebsteile, die im Berufsfeld Landwirtschaft tätig sind: Landwirtschaftsbetriebe, landwirtschaftliche Spezialbetriebe (Gemüse-, Obst-, Rebbau-, Geflügelhaltungsbetriebe) sowie Betriebe der Weinbereitung und –abfüllung. Der Fonds ist gesamtschweizerisch. Das Fondsreglement wurde durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt.
5. Wer zieht die Beiträge ein?
Die kantonalen Bauernverbände erheben die Beiträge bei den Betrieben ihres Einzugsgebietes. Für die Betriebe der Weinbereitung und –abfüllung ist die Vereinigung Schweizer Weinhandel zuständig.
6. Wie werden die Beiträge berechnet?
Für Betriebe der Weinbereitung und -abfüllung werden die Beiträge pro Betrieb, aber abgestuft entsprechend der erzeugten beziehungsweise abgefüllten Weinmenge erhoben.
7. Müssen Mischbetriebe (Milch, Gemüse, Obst...) 2x bezahlen?
Nein. Betriebe dürfen für die gleiche Leistung nicht zweimal zur Bezahlung des Beitrages an den Berufsbildungsfonds der OdA AgriAliForm verpflichtet werden. In der OdA AgriAliForm ist das Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe vereint. Die Schnittstellen zwischen Landwirtschaft und landwirtschaftlichen Spezialberufen sind damit bereinigt, da für sie die gleiche Beitragsbemessung gilt. Mischbetriebe der Weinwirtschaft, die Rebbau und Kellerwirtschaft betreiben, müssen sowohl den Flächenbeitrag wie auch den Betriebsbeitrag der Vereinigung Schweizer Weinhandel entrichten. Diese Betriebe profitieren von der Berufsbildung zweier Berufe: Winzer und Weintechnologen.
8. Muss ich 2x bezahlen weil der Bildungsfonds im Kanton branchenübergreifendend ist?
Nein. Die Leistungskataloge der kantonalen Bildungsfonds sind nicht identisch mit dem Leistungskatalog des Berufsbildungsfonds der OdA AgriAliForm (Art. 7 Fondsreglement). Niemand darf verpflichtet werden, für gleiche Leistungen zweimal zu bezahlen.
9. Wie hoch ist der Finanzbedarf des Bildungsfonds?
Der Bedarf richtet sich stark nach den Aufwendungen für die überbetrieblichen Kurse und damit nach der Anzahl der Lernenden. Er wird im jährlichen Budget ermittelt.
10. Wer ist Träger des Berufsbildungsfonds und wer kontrolliert die Rechnung?
Der Berufsbildungsfonds des Berufsfelds Landwirtschaft wird durch die OdA AgriAliForm getragen. Diese hat gemäss Vorgaben eine Fondskommission eingesetzt. Der Präsident der Fondskommission ist Mitglied des Vorstands der OdA AgriAliForm. Die Rechnung des Bildungsfonds wird jährlich durch eine unabhängige Revisionsstelle geprüft.