Gesetzesänderungen zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft treten mehrheitlich ab 2025 in Kraft

25. novembre 2024

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 beschlossen, die Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» schrittweise umzusetzen. Die meisten der neuen Regelungen werden auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Sie schaffen Grundlagen, um Materialkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft bei Produkten und Bauwerken zu stärken.

Die eidgenössischen Räte haben die parlamentarische Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» am 15. März 2024 verabschiedet. Die Revisionen des Umweltschutzgesetzes (USG), des Energiegesetzes (EnG) und des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schaffen einen übergeordneten gesetzlichen Rahmen für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz. Das Ziel ist, die Umweltbelastungen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Gleichzeitig wird angestrebt, die Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu steigern. Zudem sollen sich für Schweizer Unternehmen zukunftsorientierte Geschäftsfelder mit neuen Möglichkeiten zur Wertschöpfung eröffnen. An seiner Sitzung vom 13. November 2024 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Mehrheit der Regelungen der parlamentarischen Initiative ohne Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Abfallhierarchie und graue Energie

Neu werden die wichtigen Grundsätze der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft gesetzlich verankert. Unter anderem geht das Recycling der Verbrennung grundsätzlich vor. Im Baubereich erhalten Kantone den Auftrag, Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude festzulegen. Dadurch sollen Anreize für umweltschonende Bauweisen entstehen. Darüber hinaus erhält der Bundesrat die Kompetenz, Anforderungen an das ressourcenschonende Bauen zu stellen.

Auch bei Produkten und Verpackungen erhält der Bundesrat die Möglichkeit, Anforderungen zu formulieren. Dabei sollen die Entwicklungen in der EU berücksichtigt werden, um Handelshemmnisse zu vermeiden. Schliesslich muss der Bund bei der Beschaffung und bei seinen Bauten eine Vorbildrolle einnehmen. Insgesamt sollen Bund, Kantone und Unternehmen bei der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung enger zusammenarbeiten.

Littering und Siedlungsabfallmonopol

Ein Teil der Gesetzesrevision bedarf Ausführungsbestimmungen, die der Bundesrat in die Vernehmlassung schicken wird. Die Bestimmungen zur Einführung einer einheitlichen Littering-Busse in der ganzen Schweiz treten später in Kraft. Um eine reibungslose Einführung einer nationalen Littering-Busse zu gewährleisten, muss das Inkrafttreten gleichzeitig mit der Änderung der Ordnungsbussenverordnung erfolgen. Die Vernehmlassung dazu ist im Frühling 2025 geplant.

Im Sinne der Rechtssicherheit sollen auch die Bestimmungen zu Ausnahmen vom Siedlungsabfallmonopol und zur Finanzierung über private Branchenorganisationen zusammen mit einer Konkretisierung auf Verordnungsstufe in Kraft treten. Die diesbezüglichen Arbeiten sind im Gang. Die Vernehmlassung ist spätestens im Frühjahr 2026 geplant.  

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