Seit dem 8. Dezember 2023 gelten in der EU für Wein neue Kennzeichnungsregeln gemäss Verordnung (EU) 2021/2117. Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration werden obligatorisch. Die Informationen können elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Die EU legt zudem Bedingungen fest, unter denen Weinbauerzeugnisse entalkoholisiert werden können.
Die Schweizer Bestimmungen sollen an die EU-Vorgaben angeglichen werden. Mit dem beiliegenden Schreiben informiert das EDI über eine Vernehmlassung, die bis zum 12. Juli 2024 dauert. Hier sind die Unterlagen abrufbar.
Die Kennzeichnung von Wein wird hier behandelt:
Vernehmlassungsvorlage 3 Verordnung des EDI über Getränke – Erläuternder Bericht
Vernehmlassungsvorlage 4 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung – Erläuternder Bericht
Vernehmlassungsvorlage 5 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel – Erläuternder Bericht